Um ein großes Missverständnis aus der Welt zu räumen: Der Schutzdienst hat nichts zu tun mit dem „Scharfmachen„ des Hundes.
Der Laie schwankt zwischen Bewunderung und Verständnislosigkeit, wenn er Hunde während der Ausbildung sieht und stellt sich oft die Frage:
„Muss mein Hund überhaut „abgerichtet“ werden? Handelt es sich hierbei nicht um Tierquälerei?“
Durch eine vernünftige Erziehung wird der Hundeefreund einen gut gehorchenden , wachsamen, verträglichen und verkehrssicheren Hund haben. Unser Hunde ist aber auch ein Gebrauchshund, es gehört zu seinen Rassemerkmalen, also warum sollte man diese Eigenschaften nicht durch objektive Leistungsprüfungen werten lassen, nachdem man mit seinem Hund eine fundierte Ausbildung durchlaufen hat?
Mit dem Aufbaukurs sollte nicht zu früh begonnen werden, trotz allem Ehrgeiz. Im Junghundalter sollte auf dem Übungsplatz nur das geübt werden, was zur Erziehung gehört. Frei – und Klettersprünge sind noch verboten, weil Bänder und Gelenke noch nicht genug gefestigt sind.
Eine kurze Spur mit viel Futter kann allerdings zum Angewöhnen ausgearbeitet werden.
Insbesondere während der Pubertät ist der Hund im Wesen noch nicht genug gefestigt um zu früh mit ihm zu beginnen. Frühestens im Alter von einem Jahr kann der Schutzdienst unter Anleitung eines erfahrenen Helfers begonnen werden.
Voraussetzung dafür ist eine Begleithundeprüfung, danach können Schutzhundeprüfungen in drei Schwierigkeitsstufen abgeschlossen werden. Für die erste, SchH1, muss der Hund mindestens 18 Monate alt sein, SchH 2 darf mit 19 und SchH3 mit 20 Monaten abgelegt werden.
Die Prüfungen werden von erfahrenen Leistungsrichtern abgenommen, es wird zunächst das Wesen des Hundes geprüft, der sich frei und selbstbewusst zeigen sollte, nicht aber nervös und aggressiv.
Zu einer Schutzhundeprüfung zählt das Revieren, Stellen und Verbellen , Rücken und Seitentransporte, Flucht und Abwehr eines Überfalls. Die genauen Richtlinien sind in der Prüfungsordnung des SV nachzulesen. Bewertet wird nach einem Punktsystem mit „vorzüglich“ bis „ungenügend“. Zugehörig sind Fährtenarbeit und Unterordnung.
Die Prüfungen werden von den einzelnen Ortsgruppen organisiert, parallel ermitteln die Diensthundeführer der verschiedenen Verwaltungszweige ihren Sieger nach einer speziellen Diensthunde - Prüfungsordnung ( DPO).
Die besten treffen einmal jährlich zur Bundessiegerprüfung gegeneinander an.
Ein Test der körperlichen Leistungsfähigkeit ist die Ausdauerprüfung (AD)
Alle Prüfungen verlangen von den Hunden Leistungen, die nur durch regelmäßiges Training erbracht werden können. Da auch der Besitzer all das mitmachen muss, kann man durchaus von einer sportlichen Betätigung reden, bei der Führer und Hund gleichermaßen Freude haben sollten.
Man wird nach dieser Ausbildung mit Sicherheit eine enge Bindung zu seinem Hund haben, zudem hat man einen gehorsamen und sicheren Hund an seiner Seite, so wie der deutsche Schäferhund eigentlich sein sollte.
Hier nun einige Photos aus den Schutzdienst:

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