VPG - Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde - früher Schutzhunde (SchH).
Der Schutzhundesport ist in der breiten Öffentlichkeit sehr umstritten. Gegner behaupten, hier werden Hunde auf Menschen gehetzt. Befürworter argumentieren, dass bei 90% der registrierten Beißunfälle KEINE Schutzhunde beteiligt sind, weil diese ihre natürlichen Triebe beim Sport ausleben können. Diese natürliche Veranlagung des Hundes werden in der Fährte (Wolf verfolgt die Spur eines Tieres bis er Beute machen kann), Unterordnung (ohne Rangordnung ist ein Wolfsrudel nicht fähig zu existieren) und Schutzdienst (Wolf verteidigt sich und das Rudel) gefördert.
Die VPG-Prüfung ist in drei Sparten gegliedert:
A-Fährtenarbeit
B-Unterordnung
C-Schutzdienst
Fährte
Der Hund lernt eine Spur sicher zu verfolgen. Die Fährte kann auf Acker oder Wiese gelegt sein. Je nach Prüfungsstufe beginnt der Hund mit der Suche nach 20 Min. bei VPG 1 und nach 180 Min bei den Fährtenhundprüfungen (FH I und II). Hierbei muss er auf der Fährte liegende Gegenstände (in der Größe eines Geldbeutels) anzeigen (verweisen) indem er sich setzt oder hinlegt. Der Verlauf der Fährte ist an das Gelände anzupassen und beinhaltet stumpfe, spitze oder 90° Winkel oder auch Kurven. Bei den FH Prüfungen wird noch eine Verleitfährte gelegt. D.h. die Fährte wird zeitlich versetzt gekreuzt. Der Hund erkennt am Geruch die Originalfährte und wird dieser folgen. Die Fährten sind zwischen 350 Schritten (VPG 1) und 2000 Schritten (FH II) lang.
Unterordnung
Bei der Unterordnung muss der Hund auf Kommando Sitz, Platz oder Steh machen. Ein Bringholz auf ebener Erde, über eine 1m Hürde oder über die 1,8m Kletterwand apportieren (ja nach Prüfungsstufe). Er muss liegen bleiben während sich der Hundeführer entfernt und ein anderer Hund die Unterordnung läuft. Auf Kommando muss er voraus rennen und auf ein weiteres sich dann schnell Platz legen.
(Dies alles ist sehr von Vorteil wenn man den Hund ohne Leine spazieren läuft. Kommt ein Jogger oder ein Auto, legt man seinen Hund Platz. Auch auf größere Distanz gehorcht der Hund, wenn er es entsprechend gelernt hat. Der Jogger ist Dankbar und der Hund rennt auch nicht vors Auto).
Schutzdienst
Der Schutzdienst ist die Königsklasse im Hundesport. Hier muss der Hund sein Können und seine Nervenstärke unter Beweis stellen. Ein Scheintäter muss aufgespürt, gestellt und verbellt werden. Bis jetzt darf der Hund noch nicht beißen. Unternimmt der Scheintäter einen Überfall auf Hundeführer oder Hund, ist dieser sicher und energisch durch den Hund abzuwehren. Stellt der Scheintäter die Kamphandlungen ein, muss der Hund ablassen und wieder in die Bewachung des Täters übergehen. Dies alles erfordert großen Gehorsam von dem Hund. Mit wilder Beißerei hat das nichts zu tun. Der Hund hat einen guten, vollen und festen Griff zu setzen.
Das feste Schema des "Schutzdienstes" im VDH(Verband für das deutsche Hundewesen e.V.)
1.
Revieren nach dem Helfer, Stellen und Verbellen
Zu Anfang durchstreift der Hund die Verstecke auf der Suche nach dem Figuranten. Wenn er gefunden hat, verbellt er den Helfer anhaltend ohne ihn zu belästigen.
2.
Verhinderung eines Fluchtversuchs des Helfers
Anschließend bewacht er den Scheintäter aus dem "Platz" heraus während sein Hundeführer sich entfernt. Sobald der Helfer einen Fluchtversuch unternimmt, muss der Hund diesen selbständig durch Zufassen vereiteln. Sobald der Figurant still steht, muss der Hund sofort ablassen, ihn aber weiter aufmerksam bewachen. Lässt der Hund auch nach dem 3. Hörzeichen nicht aus, wird er disqualifiziert.
3.
Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase
Nun unternimmt der Helfer einen Angriff auf den bewachenden Hund, gegen den sich der Hund verteidigen muss. Sobald der Helfer still steht hat der Hund, möglichst ohne Aufforderung durch seinen Hundeführer, den Ärmel auszulassen und den Helfer weiterhin dicht zu bewachen.
4.
Rückentransport und Überfall auf den Hund
Der Hundeführer fordert den Scheintäter nun auf, voran zu gehen und folgt mit freifolgendem Hund nach. Nach etwa 30 Schritten dreht sich der Helfer plötzlich um und läuft drohend auf den Hund zu. Wieder hat der Hund zu verteidigen und sofort abzulassen, wenn der Figurant den Überfall einstellt.
5.
Angriff auf den Hund aus der Bewegung
Bei der sogen. Mutprobe kommt der Scheintäter aus einem Versteck am anderen Ende des Platzes und läuft mit Vertreibungslauten frontal auf das Team zu. Der Hundeführer schickt seinen Hund zur Abwehr, während er selbst an seinem Platz verharrt. Wiederum hat der Hund sofort auszulassen, wenn der Helfer seinen Angriff einstellt.
6.
Entwaffnung und Seitentransport
Nun nimmt der Hundeführer dem Scheintäter den Softstock ab und alle drei gehen nebeneinander zum Leistungsrichter, wobei der Hund frei "bei Fuß" zwischen Hundeführer und Helfer geht, den Helfer aufmerksam beobachtet, ihn aber nicht bedrängen darf.
Bei allen Übungsteilen muss der Hund wachsam auf den Figuranten aufpassen und gleichzeitig voll im Gehorsam seines Hundeführers stehen. Bei diesem Ablauf hat der Hund solange nicht anzugreifen, wie keine Gegenwehr vom Figuranten geleistet wird. Erst bei einem Fluchtversuch oder Angriff darf der Hund aktiv werden. Dabei hat er bei eingestellter Gegenwehr sofort wieder abzulassen, spätestens auf Kommando des Hundeführers. Es entsteht also ein ständiger Wechsel von Belastungen in hoher Reizlage und Ruhephasen. Das erfordert vom Hund ein Höchstmaß an Selbstbeherrschung. Während der ganzen Prüfung wird der Hund in der Freifolge geführt. Der Hundeführer hat also keine Leine oder anderen Hilfsmittel, über die er auf den Hund einwirken könnte. Der Hund muss trotz der hohen Reizlage jederzeit allein über Hörzeichen führbar sein. Ist dies nicht gewährleistet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Auszug aus : Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)
RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VI-7 - 78.01.52 - vom 02.05.2003
3.3.1.2 Gefahrbegründende Ausbildungen
Die Ausbildung zum Nachteil des Menschen oder zum Schutzhund obliegt generell behördlichen Einrichtungen (diensthundehaltenden Verwaltungen), die über die erforderliche kynologische Sachkunde verfügen (vgl. § 17 Satz 1).
Die Ausbildung zum Schutzhund bzw. die Ausbildung zum Nachteil des Menschen ist nicht mit der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung des Hundes zu verwechseln. Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter Stresssituationen überprüft. Dieser Schutzdienst- oder Sporthundausbildung muss in jedem Fall die sog. Begleithundeausbildung vorausgehen, in der der Hund lernt, den Hör- und Sichtzeichen seines Halters umfassend zu folgen und auf Umweltreize sicher und ruhig zu reagieren. Hunde, die eine ordnungsgemäße Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung begonnen oder erfolgreich abgeschlossen haben, fallen insofern nicht unter § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2.
Missbräuchliche Abweichungen von der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung, die eine Konditionierung zum Nachteil des Menschen zur Folge haben können, werden dagegen von der Regelung erfasst. Insoweit sollen auch mögliche Fehlentwicklungen innerhalb der Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung verhindert werden.
Das Abrichten auf Zivilschärfe ist eine den Hund nicht in seiner Wesensgesamtheit erfassende Beeinflussung mit dem Ziel, dass der Hund lernt, auf vom Abrichter gegebene Hör- oder Sichtzeichen Menschen oder Tiere anzugreifen.
Hunde im Einsatz von Wachdiensten können eine Abrichtung für den zivilen Personen- und Objektschutz absolviert haben. Bei dieser Abrichtung wird die Zivilschärfe des Hundes erzeugt. Derartige Hunde erfüllen das Tatbestandsmerkmal des Ausgebildetseins auf Zivilschärfe im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2.
Ein Hund erkennt immer nur die Wahrheit an, die ihm sein Besitzer vermittelt. Dementsprechend stellt jeder falsch erzogene Hund gleich welcher Rasse eine weitaus größere Gefahr dar als ein gut und richtig ausgebildeter Sporthund. Und letztendlich hängt die Wurzel des Problems am anderen Ende der Leine, nämlich bei uns Menschen.